Schön dass Sie da sind!


Wir, Thomas Büttner und Familie, heißen Sie herzlich Willkommen in unseren Ferienapartments Landeskrone in Dresden. Wir freuen uns sehr Sie bald als unsere Gäste begrüßen zu dürfen und Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Dresden zu bereiten.

Ihr Gastgeber

Ich bin Thomas Büttner – Sattlermeister mit eigener Werkstatt und großer Liebe zu Pferden und meiner Heimatstadt. Mit großer Leidenschaft und Liebe zum Detail habe ich unsere Ferienhäuser und Apartments umfassend saniert, stilvoll renoviert und individuell eingerichtet. Mein Ziel ist es, Ihnen einen Ort zu schaffen, an dem Sie sich vom ersten Moment an rundum wohl und willkommen fühlen.


Ihre Ansprechpartnerin

Ich bin Anja Büttner, Ihre Gastgeberin und Verwalterin unserer Ferienwohnungen. Nach vielen Jahren als Personalreferentin habe ich mich entschieden, unser Familienunternehmen mit Herz und Organisationstalent zu unterstützen.

Als zweifache Mutter weiß ich, worauf es beim Wohlfühlen ankommt. Für Paare, Familien oder Geschäftsreisende, ich bin Ihre direkte Ansprechpartnerin vor Ort und kümmere mich gern um Ihre Wünsche und Anliegen. Ob Sie Dresden erkunden, in der Natur entspannen oder einfach abschalten möchten – ich stehe Ihnen gern mit Tipps und Empfehlungen zur Seite.  - persönlich, herzlich und zuverlässig. 


Weitere Informationen

  • Der Buchungspreis ist inclusive Strom, Wasser, WLAN und Saunanutzung (bitte beachten: eine Saunanutzung ist nicht in allen Wohnungen möglich)
  • Ebenfalls stellen wir Ihnen pro Wohnung einen kostenfreien Parkplatz auf unserem Privatgrundstück zur Verfügung. Wenn Sie mehr als einen Parkplatz benötigen dann sprechen Sie und bitte gern an. 
  • Für das Laden von Elektrofahrzeugen haben wir Ihnen eine Wallbox auf einem unserer Gästeparkplätze installiert. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. Die Kosten betragen 0,45 € pro KWh.
  • Für die Endreinigung berechnen wir eine separate Gebühr pro Aufenthalt.


Die Landeshauptstadt Dresden erhebt für Übernachtungen eine Beherbergungssteuer
https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php

  • bitte geben Sie bei der Buchung das Alter der Mitreisenden Personen an
  • Von der Zahlung einer Beherbergungssteuer sind befreit:
  1. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  2. schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr. Bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ gilt die Befreiung auch für eine Begleitperson.
  3. Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Dresden übernachten müssen. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für diese Begleitperson.